Arnold von Protzan

Arnold von Protzan ist der älteste urkundlich erwähnte Pfarrer von Protzan. Er wird im Jahr 1318 im Zinsregister des Erzpriesters Gabriel von Rimini als „Arnoldus, Canonicus Wratisl. et rector ecclesiae de Procziano“ genannt.

Später wurde er durch seine Formelsammlung bekannt. Mit Formeln sind an dieser Stelle aber keine mathematischen Gleichungen, sondern mittelalterliche Urkunden gemeint!

Wilhelm Wattenbach veröffentlichte und kommentierte diese Formelsammlung 1862 in Breslau: „Das Formelbuch des Domherrn Arnold von Protzan“.

„… für die ältere Zeit, speciell für die Regierungszeit der Bischöfe Heinrich I. (1301 bis 1319) und Nanker (1326 bis 41), hat Professor Wattenbach durch die Veröffentlichung des Formel­buchs Arnolds von Protzan … eine reiche Sammlung der interessantesten aus der Bischöflichen Canzlei stammenden Urkunden geliefert, ja es ist sogar eine umfangreiche, mit unge­meinem Fleiss gearbeitete documentirte Geschichte des Bisthums und Hochstiftes Breslau…“

Dr. Colmar Grünhagen, 1864

Dieses 1862 neu aufgelegte Formelbuch des Domherrn Arnold von Protzan steht heute unter anderem beim MDZ digitalisiert zum Download zur Verfügung.

Codex Diplomaticus Silesiae, 1862

Arnold von Protzan wird in einer weiteren Urkunde d.d.Wratislavie 4. März 1335
genannt, in welcher die Ratmänner der Stadt Frankenstein 12 Mark jährlichen Zinses von den Stadtgütern für 120 Mark Prager Groschen an den oben genannten Kanonikus und Pfarrer Arnold und an den bischöflichen Offizial Apeczko von Frankenstein verkaufen. Die dem Arnold gehörige Hälfte des Zinses soll nach seinem Tode den Altaristen des Fronleichnam- und des Katharinen-Altares in der Breslauer Kathedrale zufallen. Diese Bestimmung
wurde durch den Breslauer Bischof Nanker am 22.Mai 1335 bestätigt. Der Papst hatte den Polen Nanker um die polnische Minderheit zu stützen, von Krakau nach Breslau versetzt. Es ging dabei vor allem um den von den polnischen Gläubigen zu zahlenden „Peterspfennig“.